Wird das Tages-AuPair im Haushalt der Gastfamilie übernachten?
Nein. Das Tages-AuPair (TAP) ist in der Region der Gastfamilien wohnhaft und verbringt nur die abgemachte Zeit dort. Somit werden die Privatsphären von sowohl Gastfamilie als auch TAP gewahrt.
Soll das TAP jeden Tag in der Familie arbeiten?
Nein. Das TAP-Konzept ist sehr flexibel, so dass die Arbeitszeiten je nach Bedarf und im gegenseitigen Einverständnis festgelegt werden können. Für den Lernerfolg und die schnelle Angewöhnung an den Familienalltag ist es jedoch ratsam, jeweils halbe oder ganze Tage inkl. Mahlzeiten zu vereinbaren (siehe Beispiele). Einzelne Stunden sind wenn möglich zu vermeiden.
Muss ich als Mutter/ Vater immer zu Hause sein und dem TAP helfen?
Nein. Es handelt sich hier klar um ein Angebot, welches Kinderbetreung mit einbezieht. So lange die Kinder selbst noch nicht gut reden können und somit das TAP sprachlich nicht direkt gefördert wird, sollten circa 50% der Zeit mit der Hauptbetreuungsperson gemeinsam geplant werden (Mehr Infos...).
Wieviel verdient das TAP?
Es gibt eine Lohnempfehlung von 7.- CHF brutto pro Stunde als Barlohn. Für Beispiele mit Lohnberechnung (Mehr Infos...).
Wann und wo finden die Deutschstunden statt?
Der Unterricht findet jeweils Freitags von 9.00h-11.30h im KIO statt (Lageplan). Interessierte Gastfamilien sind - nach vorheriger Absprache - in der Kaffeepause willkommen.
Wer bezahlt die Deutschstunden?
Der Verein organisiert und finanziert selbst Deutschkurse und hilft so den Familien, die Kosten für ihr TAP gering zu halten. (Gemäss AuG und VZAE sind Deutschkurse ein vorgeschriebener Teil der Leistungen an ein normales Au-Pair, welcher von der Gastfamilie getragen wird). Die Deutschstunden sind für die TAPs also gratis. Lediglich Arbeitsbücher werden vom TAP bezahlt.
Braucht das TAP eine Arbeitsbewilligung?
Ja. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses muss eine Arbeitsbewilligung vorliegen. Das heisst, dass Ausländerinnen mit B- oder C-Bewilligung ohne weiteres vermittelt werden können; für Personen mit F-Ausweis kann der Verein in Einzelfällen ein Gesuch um Erteilung einer Arbeitsbewilligung einreichen.
Gibt es eine Altersbeschränkung für TAP und/ oder die Gastfamilien?
Die untere Altersgrenze für TAPs ist 20 Jahre. Gegen oben gibt es sowohl für TAPs als auch für Gastfamilien keine Begrenzung, so dass es auch möglich ist, dem Unterstützungsbedarf von älteren Menschen entgegen zu kommen.
Müssen die Familien das TAP gegen Unfall etc. versichern?
Ja. Nähere Auskünfte über unseren Versicherungspartner ZURICH Versicherungen erteilt der Verein.
Müssen die teilnehmenden TAP und Familien Vereinsmitglieder sein?
Nein, das Angebot steht allen Interessierten offen.